Solms — Brennholz
Langes Brennholz (ca. 3–5 m) aus dem Solmser Wald zum Selbst-Aufarbeiten. Bestellbar nur für Solmser Bürger:innen mit eigener Aufarbeitungsmöglichkeit.
Verfügbares Kontingent: 321.0 fm • Menge: 4.0–8.0 fm pro Bestellung
Aufarbeitung & Abfuhr: 01.01.2027 – 31.07.2027
Die Rechnung wird nach Aufarbeitung per E-Mail zugesandt und ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
Bedingungen bestätigen
Bitte lesen Sie die folgenden Bedingungen. Mit „Akzeptieren & Bestellung absenden" bestätigen Sie alle Abschnitte verbindlich. Ihre Eingaben bleiben beim Abbrechen erhalten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die kommunale Holzabgabe der Stadt Solms
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Holzabgabe der Stadt Solms (nachfolgend „Verkäuferin") an Selbstwerber (nachfolgend „Besteller/in") über die Online-Plattform unter der Adresse dieser Website.
- Der Selbsterwerb aus dem Stadtwald Solms soll vorrangig Solmser Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. Das Holz darf ausschließlich für den privaten, nicht-gewerblichen Eigenbedarf bestellt werden und nicht in Vertretung für andere Personen.
- Abweichende Bedingungen des Bestellers/der Bestellerin werden nicht anerkannt, es sei denn, die Verkäuferin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Bestellvorgang und Vertragsschluss
- Die Darstellung des Holzsortiments auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
- Durch das Absenden des Online-Bestellformulars gibt der/die Besteller/in ein verbindliches Angebot zum Kauf der ausgewählten Holzmenge ab.
- Brennholz (Industrieholz): Der Vertrag kommt durch die Einteilung der Bestände durch die Revierleitung und den Versand der Rechnung zustande.
- Schlagabraum: Der Vertrag kommt durch die Zuweisung eines Vergabetermins und die Barzahlung vor Ort zustande.
- Die Verkäuferin behält sich vor, Bestellungen ganz oder teilweise abzulehnen, insbesondere wenn das verfügbare Kontingent erschöpft ist oder die Bestellangaben unvollständig bzw. fehlerhaft sind.
§ 3 Preise und Zahlung
- Die angegebenen Preise verstehen sich je nach Bestelltyp entweder als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7 %) oder als Bruttopreise einschließlich Mehrwertsteuer. Die jeweilige Darstellung ist bei der Bestellung ersichtlich.
- Brennholz (Industrieholz): Zahlung per Überweisung nach Rechnungsstellung. Die Zahlungsfrist ist einzuhalten — andernfalls kann die Bestellung durch die Stadt Solms storniert werden. Erst nach Zahlungseingang bei der Stadtkasse wird der Abfuhrschein mit Lageplan versandt.
- Schlagabraum: Barzahlung direkt vor Ort beim Vergabetermin.
§ 4 Kontingent und Zuteilung
- Die Holzabgabe ist kontingentiert. Ein Anspruch auf Zuteilung besteht nicht. Die Vergabe erfolgt in der Regel nach Bestelleingang und ist von forstbetrieblichen und witterungsbedingten Faktoren abhängig.
- Die Verkäuferin legt Mindest- und Höchstbestellmengen pro Bestelltyp und Haushalt fest. Diese sind im Bestellformular angegeben.
- Mehr- oder Mindermengen von 20 % müssen aus organisatorischen Gründen akzeptiert werden.
- Aufgrund der angespannten Marktlage für Industrieholz sind dickere Stämme oder Beimischungen ähnlicher Holzarten zu akzeptieren.
- Ein Anspruch auf Zuteilung des Brennholzes in der eigenen Gemarkung ist ausgeschlossen. Der Forstbetrieb kann nicht gewährleisten, dass jeder Selbstwerber die angemeldete Menge in der gewünschten Holzart und dem gewünschten Sortiment erhält.
§ 5 Abholung und Aufarbeitung
- Brennholz (Industrieholz): Nach Zahlungseingang wird ein Abfuhrschein mit Lageplan versandt. Erst dann darf mit der Aufarbeitung begonnen werden. Eine persönliche Einweisung durch die Revierleitung vor Ort findet nicht statt. Das Holz wird in langer Form bereitgestellt (ca. 3–5 Meter, entastet und in Poltern an den Waldweg gerückt).
- Schlagabraum: Nach der Einteilung der Lose wird ein Termin vor Ort vereinbart. Bei diesem Termin wird bar gezahlt. Die Aufarbeitung bzw. der Abtransport muss innerhalb der angegebenen Frist erfolgen.
- Transport und Aufarbeitung sind Sache des Bestellers/der Bestellerin.
- Die Waldwege dürfen nur auf Wegen und Rückegassen befahren werden. Bei ungünstiger Witterung (langanhaltender Regen, Schnee- und Eisglätte) dürfen die Wege nicht befahren werden.
- Das Lagern von Brennholz im Stadtwald ist untersagt. Das aufgearbeitete Holz ist unverzüglich abzufahren. Die Verwendung von Plastikfolien zur Abdeckung ist verboten — Abdeckfolien werden durch Mitarbeiter des Forstbetriebs ohne Vorwarnung entsorgt.
- Nicht abgeholtes Holz verfällt nach Ablauf des Aufarbeitungszeitraums ersatzlos. Eine Erstattung des Kaufpreises erfolgt in diesem Fall nicht.
§ 6 Arbeitszeiten und PEFC-Regeln
- Die Arbeitszeit beginnt frühestens eine Stunde nach Sonnenaufgang und endet spätestens eine Stunde vor Sonnenuntergang.
- An Sonn- und Feiertagen ist die Brennholzaufarbeitung und -abfuhr unzulässig.
- Aufgrund der PEFC-Zertifizierung des Stadtwaldes ist die Verwendung von Bio-Kettenöl und Sonderkraftstoffen bei Zweitaktmaschinen vorgeschrieben. Die Verwendung von Stahlkeilen ist verboten.
§ 7 Sicherheitspflichten
- Der Motorsägenführer verpflichtet sich zum Einhalten der Unfallverhütungsvorschriften Forsten (UVV). Motorsägenführer benötigen einen Sachkundenachweis (Motorsägen-Führerschein / KWF-Lehrgang).
- Das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung ist Pflicht: Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe.
- Ein Erste-Hilfe-Set ist mitzuführen.
- Grundsätzlich keine Alleinarbeit. Die Selbstwerber haben sich über die nächstgelegenen Anfahrpunkte für Rettungsfahrzeuge zu informieren.
- Wer das Holz nicht vor Ort aufarbeitet, sondern nur abtransportiert, benötigt keinen Motorsägeschein.
- Ein Feuerstättenbescheid muss vorliegen und kann auf Nachfrage nachgereicht werden.
§ 8 Gefahrübergang und Haftung
- Die Haftung des Käufers beginnt zum Zeitpunkt der Zahlung.
- Ersatzanspruch für entwendetes, im Wald gelagertes Holz besteht nicht.
- Als Selbstwerber haften Sie für alle durch Sie, Ihre Helfer oder Beauftragten im Rahmen des Selbstwerbereinsatzes schuldhaft verursachten Schäden bei der Stadt Solms oder Dritten.
- Sie stellen die Stadt Solms, ihre Bediensteten oder Beauftragten von etwaigen Prozesskosten frei.
- Jegliche Haftung der Stadt Solms für Schäden, die Ihnen, Ihren Helfern oder Beauftragten im Rahmen des Selbstwerbereinsatzes sowie beim Befahren der Waldwege entstehen, wird ausgeschlossen, soweit kein schuldhaftes Handeln vorliegt.
- Das Holz wird in der im Wald vorgefundenen Qualität abgegeben. Abweichungen in Holzart, Qualität und Maß sind waldtypisch und stellen keinen Mangel dar.
§ 9 Haftungsausschluss Eichenprozessionsspinner
Das bereitgestellte Eichen-Brennholz wird im gewöhnlichen Geschäftsgang auf erkennbaren Befall durch Eichenprozessionsspinner kontrolliert. Nicht ausgeschlossen werden kann, dass im Einzelfall ein Befall nicht erkannt wird bzw. ein Befall vorhanden ist. Die Stadt Solms haftet daher nicht für Schäden gegenüber Kunden oder Dritten und schließt insoweit eine Haftung für Schadensersatzansprüche aus, soweit solche nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
§ 10 Helfer und Beauftragte
- Der/die Besteller/in verpflichtet sich, Helferinnen/Helfer und Beauftragte über den vollständigen Inhalt dieser AGB, der Sicherheitshinweise und der Haftungsregeln zu informieren.
- Für das Verhalten von Helfern und Beauftragten haftet der/die Besteller/in.
§ 11 Überprüfung und Sanktionen
Die Stadt Solms behält sich eine Überprüfung der Angaben vor. Für den Fall der Nichtbeachtung der oben aufgeführten Verpflichtungen sowie nicht wahrheitsgemäßer Angaben ist die Stadt Solms berechtigt, die Arbeiten ohne Erstattung der Kosten unverzüglich einstellen zu lassen und eine Holzzuteilung im nächsten Jahr abzulehnen.
§ 12 Widerrufsrecht
Da die Holzabgabe eine öffentlich-rechtliche Leistung der Kommune darstellt und kein Fernabsatzgeschäft im Sinne der §§ 312g, 355 BGB, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Eine Stornierung der Bestellung ist nur möglich, solange noch keine Zuteilung erfolgt ist. Bitte wenden Sie sich dazu an holz@solms.de.
§ 13 Datenschutz
Mit der digitalen Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen des Abgabeverfahrens erklären Sie sich einverstanden. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Die Verkäuferin behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für zukünftige Bestellungen zu ändern.
Stand: Juli 2026
Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen für die Online-Holzbestellplattform der Stadt Solms
§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich
- Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Online-Plattform zur Bestellung von Brennholz (Industrieholz) und Schlagabraum aus dem Stadtwald Solms (nachfolgend „Plattform").
- Die Plattform wird von der Stadt Solms als Verantwortliche betrieben. Die technische Umsetzung erfolgt durch die HB-Internetservice GmbH & Co. KG (BRIELmedia).
- Mit der Nutzung der Plattform erklären Sie sich mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden. Ergänzend gelten unsere AGB und die Datenschutzerklärung.
§ 2 Zugang und Bestellberechtigung
- Die Plattform ist öffentlich zugänglich. Für die Abgabe einer Bestellung ist keine Registrierung oder Erstellung eines Benutzerkontos erforderlich.
- Besteller/innen müssen volljährig (mindestens 18 Jahre) und voll geschäftsfähig sein.
- Der Selbsterwerb aus dem Stadtwald Solms soll vorrangig Solmser Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. Die Prüfung erfolgt anhand der bei der Bestellung angegebenen Adressdaten.
- Das Holz darf ausschließlich für den privaten, nicht-gewerblichen Eigenbedarf bestellt werden — nicht in Vertretung für andere Personen.
§ 3 Pflichten der Nutzer/innen
- Sie sind verpflichtet, bei der Bestellung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Insbesondere müssen Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer, Kfz-Kennzeichen und Angaben zur Motorsägen-Sachkunde korrekt sein.
- Pro Haushalt darf grundsätzlich nur eine Bestellung je Bestelltyp und Bestellzeitraum abgegeben werden. Mehrfachbestellungen können storniert werden.
- Sie verpflichten sich, Ihre Helfer/innen und Beauftragten über den vollständigen Inhalt der Bestellbedingungen, Sicherheitshinweise und Haftungsregeln zu informieren.
- Die Nutzung der Plattform zu anderen Zwecken als der Bestellung von Holz ist untersagt. Insbesondere ist es verboten:
- Falsche oder irreführende Angaben zu machen
- Die Plattform durch automatisierte Zugriffe (Bots, Scraping) zu belasten
- Sicherheitsmechanismen zu umgehen oder zu manipulieren
- Bestellungen im Namen Dritter ohne deren Einwilligung abzugeben
§ 4 Bestellformular und erforderliche Angaben
- Das Bestellformular muss vollständig ausgefüllt werden. Nur dann kann Ihre Bestellung bearbeitet werden.
- Je nach Bestelltyp sind unter anderem folgende Angaben erforderlich:
- Vor- und Nachname, Anschrift, Wohnort/Ortsteil
- E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Angabe zum Feuerstättenbescheid
- Motorsägen-Sachkundenachweis (Name der Aufarbeitenden)
- Amtl. Kennzeichen der Transportfahrzeuge / Traktor
- Gewünschte Holzart(en), Menge(n) und ggf. Revier-Präferenz
- Bei Angabe eines Wohnsitzes im Gemeindegebiet Solms wird die Auswahl des Stadtteils zur Pflicht.
§ 5 Verfügbarkeit der Plattform
- Die Betreiberin bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, kann jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit garantieren. Wartungsarbeiten, technische Störungen oder höhere Gewalt können zu vorübergehenden Ausfällen führen.
- Die Bestellfunktion ist nur während des jeweils festgelegten Bestellzeitraums aktiv. Außerhalb dieses Zeitraums ist die Abgabe von Bestellungen nicht möglich.
§ 6 Bestellstatus und Nachverfolgung
Nach erfolgreicher Bestellung erhalten Sie eine Bestell-Nummer und können den Status Ihrer Bestellung jederzeit über die Plattform einsehen. Eine Bestätigungs-E-Mail wird an die angegebene E-Mail-Adresse versendet, sofern eine E-Mail-Adresse angegeben wurde.
§ 7 Sicherheit und Missbrauchsschutz
- Die Plattform setzt technische Sicherheitsmaßnahmen ein, darunter SSL-/TLS-Verschlüsselung, CSRF-Schutz und Rate-Limiting.
- Bei Verdacht auf Missbrauch (z. B. Mehrfachbestellungen, automatisierte Zugriffe, falsche Angaben) behält sich die Betreiberin vor, Bestellungen zu stornieren und den Zugang zeitweise zu sperren.
- Sicherheitsrelevante Ereignisse (fehlgeschlagene Zugriffe, auffällige Muster) werden protokolliert. Details hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung.
§ 8 Überprüfung und Sanktionen
Die Stadt Solms behält sich eine Überprüfung der Angaben vor. Für den Fall der Nichtbeachtung der Verpflichtungen sowie nicht wahrheitsgemäßer Angaben ist die Stadt Solms berechtigt, die Arbeiten ohne Erstattung der Kosten unverzüglich einstellen zu lassen und eine Holzzuteilung im nächsten Jahr abzulehnen.
§ 9 Haftungsbeschränkung
- Die Betreiberin haftet nicht für Schäden, die durch technische Störungen, Datenverlust oder unbefugten Zugriff Dritter auf die Plattform entstehen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
- Für die inhaltliche Richtigkeit der über die Plattform angezeigten Informationen (Holzarten, Preise, Kontingente) übernimmt die Betreiberin keine Gewähr. Maßgeblich sind die Angaben im Bestellformular zum Zeitpunkt der Bestellung.
§ 10 Kontakt
Bei Fragen zur Plattform oder zu Ihrer Bestellung wenden Sie sich an:
E-Mail: holz@solms.de
Telefon: +49 6442 910-29 (Rathaus Stadt Solms)
§ 11 Änderung der Nutzungsbedingungen
Die Betreiberin behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf dieser Seite abrufbar. Durch fortgesetzte Nutzung der Plattform nach einer Änderung erklären Sie sich mit den geänderten Bedingungen einverstanden.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: April 2026
Sicherheitshinweise
Persönliche Schutzausrüstung (Pflicht)
- Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz
- Schnittschutzhose
- Sicherheitsschuhe (Schnittschutzstiefel)
- Erste-Hilfe-Set mitführen
- Schutzhandschuhe
Grundregeln
- Grundsätzlich keine Alleinarbeit! Arbeiten Sie nie allein im Wald.
- Informieren Sie sich vor Arbeitsbeginn über die nächstgelegenen Anfahrpunkte für Rettungsfahrzeuge, die bei einem Notruf anzugeben sind.
- Der Motorsägenführer verpflichtet sich zum Einhalten der Unfallverhütungsvorschriften Forsten (UVV).
- Notruf: 112 — Rettungsdienst / Feuerwehr. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Mobiltelefon aufgeladen ist.
Motorsägen-Sachkunde
- Motorsägenführer benötigen einen Sachkundenachweis (Motorsägen-Führerschein / KWF-Lehrgang). Eine Kopie der Bescheinigung muss vorliegen oder beigefügt werden.
- Wer das Holz nicht vor Ort aufarbeitet, sondern nur abtransportiert, benötigt keinen Motorsägeschein.
- Ein Feuerstättenbescheid muss vorliegen und kann auf Nachfrage nachgereicht werden.
Regeln im Wald
- Arbeitszeiten: Frühestens 1 Stunde nach Sonnenaufgang, spätestens 1 Stunde vor Sonnenuntergang. An Sonn- und Feiertagen ist die Aufarbeitung und Abfuhr unzulässig.
- Waldwege: Der Wald darf nur auf Wegen und Rückegassen befahren werden. Bei ungünstiger Witterung (langanhaltender Regen, Schnee- und Eisglätte) dürfen die Wege nicht befahren werden.
- Kein Lagern: Das Lagern von Brennholz im Stadtwald ist untersagt. Aufgearbeitetes Holz ist unverzüglich abzufahren.
- Keine Plastikfolien: Plastikfolien zur Abdeckung des Holzes sind verboten. Abdeckfolien werden durch die Mitarbeiter des Forstbetriebs ohne Vorwarnung entsorgt.
- Die Aufarbeitungs- und Abfuhrzeiten müssen eingehalten werden.
PEFC-Zertifizierung
Aufgrund der PEFC-Zertifizierung des Stadtwaldes ist die Verwendung von Bio-Kettenöl und Sonderkraftstoffen bei Zweitaktmaschinen vorgeschrieben. Die Verwendung von Stahlkeilen ist verboten.
Haftungsausschluss Eichenprozessionsspinner
Das bereitgestellte Eichen-Brennholz wird im gewöhnlichen Geschäftsgang auf erkennbaren Befall durch Eichenprozessionsspinner kontrolliert. Nicht ausgeschlossen werden kann, dass im Einzelfall ein Befall nicht erkannt wird bzw. ein Befall vorhanden ist. Die Stadt Solms haftet daher nicht für Schäden gegenüber Kunden oder Dritten und schließt insoweit eine Haftung für Schadensersatzansprüche aus, soweit solche nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Persönliche Haftung
- Als Selbstwerber haften Sie für alle durch Sie, Ihre Helfer oder Beauftragten schuldhaft verursachten Schäden bei der Stadt Solms oder Dritten.
- Sie stellen die Stadt Solms, ihre Bediensteten oder Beauftragten von etwaigen Prozesskosten frei.
- Jegliche Haftung der Stadt Solms für Schäden im Rahmen des Selbstwerbereinsatzes sowie beim Befahren der Waldwege wird ausgeschlossen, soweit kein schuldhaftes Handeln vorliegt.
- Die Haftung des Käufers beginnt zum Zeitpunkt der Zahlung.
- Ersatzanspruch für entwendetes, im Wald gelagertes Holz besteht nicht.
Versicherungsschutz
Selbstwerber sind nicht über die Stadt Solms unfallversichert. Wir empfehlen dringend, vor Aufnahme der Waldarbeit den eigenen Versicherungsschutz zu prüfen (private Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung). Gewerbliche Selbstwerber unterliegen der Versicherungspflicht bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (SVLFG).
Hinweis: Die Stadt Solms übernimmt keine Haftung für Unfälle und Schäden, die bei der Holzaufarbeitung und -abholung entstehen, sofern sie nicht auf ein Verschulden der Kommune zurückzuführen sind. Mit der Bestellung erklären Sie, diese Sicherheitshinweise zur Kenntnis genommen zu haben.
Stand: Juli 2026
Datenschutzerklärung
1. Verantwortlicher
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:
Stadt Solms
Oberndorfer Str. 20
35606 Solms
Telefon: +49 6442 910-0
Fax: +49 6442 910-50
E-Mail: info@solms.de
Vertreten durch: Bürgermeisterin Frau Katharina Didlapp
2. Auftragsverarbeiter (Plattformbetreiber)
Die technische Bereitstellung und der Betrieb dieser Online-Plattform erfolgen im Auftrag des Verantwortlichen durch:
HB-Internetservice GmbH & Co. KG
handelnd unter der Marke „BRIELmedia – Webdesign & Werbeagentur Hofgeismar"
Bahnhofstr. 22a
34369 Hofgeismar
Deutschland
Telefon: 05671 – 500 146
E-Mail: info@brielmedia.de
Web: https://brielmedia.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§ 27a UStG): DE 263 690 422
Vertretungsberechtigt und verantwortlich: Holger Briel
Grundlage ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
3. Hosting
Diese Website wird gehostet bei:
Hetzner Online GmbH
Industriestr. 25
91710 Gunzenhausen
Deutschland
Der Hosting-Provider verarbeitet die zur Bereitstellung der Website erforderlichen Daten (insbesondere IP-Adressen, Server-Logfiles) auf Servern in Deutschland. Grundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einem zuverlässigen Webhosting).
4. Welche Daten wir erheben
a) Bestelldaten
Bei der Aufgabe einer Holzbestellung werden folgende personenbezogene Daten erhoben:
- Vor- und Nachname
- Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Stadtteil)
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
- Kfz-Kennzeichen (Transportfahrzeug/Traktor)
- Name(n) der Aufarbeitenden
- Angaben zu Motorsägen-Sachkunde und Feuerstättenbescheid
- Bestellte Holzart(en), Menge(n), Revier-Präferenz
- Anmerkungen (Freitextfeld, freiwillig)
b) Server-Logfiles
Bei jedem Zugriff auf diese Website erfasst der Webserver automatisch:
- IP-Adresse des anfragenden Rechners
- Datum und Uhrzeit des Zugriffs
- Aufgerufene Seite / Dateiname
- Übertragene Datenmenge
- Browsertyp und -version
- Verwendetes Betriebssystem
- Referrer-URL (zuvor besuchte Seite)
Diese Daten werden ausschließlich zur Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs und zur Erkennung von Missbrauch ausgewertet. Ein Rückschluss auf Ihre Person ist uns über diese Daten allein nicht möglich.
c) Cookies
Diese Website verwendet ausschließlich technisch notwendige Cookies (Session-Cookies, CSRF-Schutz). Diese Cookies enthalten keine personenbezogenen Daten und werden nach Ende der Browser-Sitzung automatisch gelöscht. Tracking-Cookies, Analyse-Dienste oder Social-Media-Plugins werden nicht eingesetzt.
d) Sicherheitsprotokollierung
Zum Schutz vor Missbrauch (z. B. Mehrfachbestellungen, automatisierte Zugriffe) werden sicherheitsrelevante Ereignisse protokolliert. Dabei werden IP-Adresse, Zeitpunkt und Art des Ereignisses gespeichert. Diese Daten werden nach maximal 90 Tagen gelöscht.
5. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
| Zweck | Rechtsgrundlage |
|---|---|
| Durchführung der Holzbestellung und -vergabe | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) |
| E-Mail-Bestätigung der Bestellung | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO |
| Kontingent-Verwaltung und Vergabeentscheidung | Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO (öffentliche Aufgabe) |
| Sicherstellung des technischen Betriebs | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) |
| Missbrauchserkennung und Sicherheitsprotokollierung | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) |
| Rechnungsstellung und buchhalterische Dokumentation | Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung) |
6. Weitergabe an Dritte
Ihre personenbezogenen Daten werden nur an Dritte weitergegeben, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Im Rahmen dieser Plattform kann eine Weitergabe erfolgen an:
- Den technischen Plattformbetreiber (Auftragsverarbeiter, siehe Abschnitt 2)
- Den Hosting-Provider (Hetzner Online GmbH, Gunzenhausen, Deutschland) für den Serverbetrieb
- Die Stadtkasse Solms für die Rechnungsabwicklung
- Den zuständigen Revierförster / Forstwirtschaftsmeister für die Loseinteilung und Abholung
Eine Übermittlung in Drittstaaten (außerhalb der EU/des EWR) findet nicht statt.
7. Speicherdauer
- Bestelldaten: Für die Dauer der laufenden Bestellsaison und darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (insbesondere § 147 AO, § 257 HGB) — in der Regel bis zu 10 Jahre.
- Server-Logfiles: Werden nach spätestens 7 Tagen automatisch gelöscht.
- Sicherheitsprotokolle: Werden nach maximal 90 Tagen gelöscht.
- Session-Cookies: Werden mit Schließen des Browsers gelöscht.
8. Ihre Rechte
Sie haben jederzeit das Recht auf:
- Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO)
- Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
- Löschung Ihrer Daten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen (Art. 17 DSGVO)
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an:
info@solms.de oder postalisch an die oben genannte Adresse.
9. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO).
Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz in Hessen:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 611 1408-0
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de
Web: https://datenschutz.hessen.de
10. SSL-/TLS-Verschlüsselung
Diese Website nutzt aus Sicherheitsgründen eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://" auf „https://" wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserleiste. Wenn die SSL-/TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.
11. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig (Stand: April 2026). Durch die Weiterentwicklung unserer Website oder aufgrund geänderter gesetzlicher bzw. behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung anzupassen. Die jeweils aktuelle Fassung ist jederzeit auf dieser Seite abrufbar.